Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29570
OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17 (https://dejure.org/2017,29570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2017 - 13 W 13/17 (https://dejure.org/2017,29570)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 13 W 13/17 (https://dejure.org/2017,29570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen: Bezeichnung der berechtigten Frage einer Partei als "Unsinn"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Unsinn" macht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sachverständiger in selbständigem Beweisverfahren abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund der Bezeichnung einer Frage einer Partei als "Unsinn" - Wort "Unsinn" stellt unsachliche und herabsetzende Äußerung dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Unsinn" macht befangen! (IBR 2017, 594)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17
    Eine solche Herabsetzung ist mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" jedoch schon nach allgemeinem Sprachverständnis verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen

    Da die Beschwerde Erfolg hatte, ist eine Beschwerdegebühr nach Nr. 1812 KV-GKG nicht zu erheben (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.07.2017 - 13 W 13/17, juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21

    Befangenheit eines mit der Begutachtung eines Versicherungsschadens bestellten

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Sachverständige seine Befugnisse überschreitet, etwa wenn er selbständig Beweise würdigt und nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15, BGHZ 212, 155, 167), wenn er den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17, m.w.N.), oder wenn er auf einen Vorhalt oder eine Frage völlig unangemessen reagiert (Greger, in: Zöller, a.a.O., § 406 Rn. 7; vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; KG, VersR 2009, 566).

    Die Besorgnis einer Befangenheit kann zwar vorliegen, wenn Äußerungen eines Sachverständigen evident unsachlich oder unangemessen, herabsetzend oder beleidigend sind (OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; Zimmermann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 406 Rn. 7).

  • OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23

    Sachverständiger; Befangenheit

    Mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" sei demgegenüber nach dem allgemeinem Sprachverständnis stets eine Herabsetzung verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 13 W 13/17 -, Rn. 14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht